§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Zahlungsbedingungen (AZB) regeln die Zahlungsmodalitäten für alle Verträge zwischen Moritz Zeman, handelnd unter der Bezeichnung „Bookflow Consulting" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber. Sie ergänzen die AGB des Auftragnehmers.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Bei Widersprüchen zwischen AZB und AGB gehen in Zahlungsfragen diese AZB vor.
§ 2 Entstehung des Zahlungsanspruchs, Rechnungsstellung
(1) Der Zahlungsanspruch entsteht mit Zustandekommen des Vertrags (Annahme des Angebots) nach Maßgabe der im Angebot vereinbarten Leistung und Vergütung.
(2) Die einmalige Setup-Pauschale wird mit Rechnungserhalt fällig. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich abgerechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG; Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen und die Aufnahme der Tätigkeit vom Zahlungseingang abhängig zu machen.
§ 3 Zahlung
(1) Rechnungsbeträge sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angeführte Konto zu überweisen.
(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Betrags beim Auftragnehmer.
(3) Die laufende Nutzung der Software Close (Lizenz-, Telefonie- und Nutzungsgebühren) wird direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter Close abgerechnet und ist nicht Gegenstand der Rechnungen des Auftragnehmers.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für unternehmerische Geschäfte (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB) zu verrechnen.
(2) Der Auftraggeber hat im Verzugsfall die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen, einschließlich einer Pauschale für Betreibungskosten in gesetzlicher Höhe (§ 458 UGB) sowie angemessener Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
(3) Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten und offene Leistungen erst nach Begleichung fortzusetzen.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Rechtevorbehalt
Eingeräumte Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (siehe § 13 AGB) stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung. Bis dahin bleibt die Nutzung widerruflich.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
(3) Es gilt österreichisches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.