§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Moritz Zeman, handelnd unter der Bezeichnung „Bookflow Consulting", Gölsdorfgasse 3/5, 1010 Wien (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Einrichtung, Anpassung und Betreuung von CRM-Systemen sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Ergänzend gelten die Allgemeinen Zahlungsbedingungen (AZB) des Auftragnehmers.
§ 2 Vertragsgegenstand und Art der Leistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen rund um die Vertriebsinfrastruktur des Auftraggebers, insbesondere: Einrichtung und Konfiguration eines CRM-Systems (Close), Datenmigration, Erstellung von Skripten, Leitfäden und Vorlagen, Recherche von Kontaktdaten nach Vorgabe des Auftraggebers, Einschulung des Teams sowie – soweit vereinbart – begleitende Workshops und laufende Betreuung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Die Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl an Terminen, Abschlüssen oder ein bestimmter Umsatz zugesagt; diese hängen maßgeblich vom Auftraggeber und seinem Team ab.
(3) Der Auftragnehmer ist keine Werbe-, Performance-Marketing- oder Personalvermittlungsagentur und schuldet keine derartigen Leistungen.
§ 3 Vertragsabschluss und Kommunikation
(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung des Angebots, durch elektronische Signatur, durch eindeutige elektronische Annahme (z. B. Bestätigung über den vom Auftragnehmer bereitgestellten Angebots-Annahme-Link bzw. per E-Mail) oder durch sonstige übereinstimmende Willenserklärung erfolgen. Eine über den Annahme-Link erklärte Zustimmung gilt als verbindliche Willenserklärung in elektronischer Form.
(2) Erklärungen per E-Mail gelten als Textform. Soweit ausdrücklich „Schriftform" vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Anforderungen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertragsschluss anschließend in Textform zu bestätigen.
(4) Soweit zwischen Unternehmern abdingbar, werden die Informationspflichten für den elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere § 9 ECG) abbedungen.
(5) Aufzeichnung von Gesprächen: Telefon- oder Videogespräche werden nur aufgezeichnet, wenn die Teilnehmer vor Beginn der Aufzeichnung darüber informiert wurden und zugestimmt haben. Die Aufzeichnungen dienen internen Zwecken (Nachvollziehbarkeit, Qualitätssicherung).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. zum CRM-System), Daten und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und erteilt notwendige Freigaben zeitnah.
(2) Verzögerungen, die auf fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und verschieben vereinbarte Zeitrahmen entsprechend.
§ 5 Bestimmungen zur eingesetzten Software (Close)
(1) Die Leistungen setzen ein eigenes, kostenpflichtiges Nutzerkonto des Auftraggebers beim CRM-Anbieter Close voraus. Der Abschluss und die Kosten dieses Vertrags (Lizenz-, Telefonie- und Nutzungsgebühren) liegen beim Auftraggeber und sind nicht Teil des Angebots des Auftragnehmers.
(2) Für die Verfügbarkeit, Funktionsweise, Preisgestaltung und Änderungen der Software Close ist deren Anbieter verantwortlich. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt dafür keine Gewähr und keine Haftung.
(3) Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen des Anbieters Close. Die datenschutzrechtliche Ausgestaltung (einschließlich Serverstandort USA und Standardvertragsklauseln) regelt der separate Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 6 Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung sämtlicher von ihm überlassenen oder im System befindlichen Daten und Inhalte (insbesondere Kontakt- und Leaddaten) berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter (z. B. Datenschutz-, Urheber- oder Wettbewerbsrechte) verletzt werden.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Preise
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Nicht enthalten und vom Auftraggeber direkt zu tragen sind insbesondere die Lizenz- und Telefoniekosten von Close (siehe § 5).
(3) Zahlungsziel, Verzug und weitere Zahlungsmodalitäten regeln die AZB.
§ 8 Leistungszeit und Termine
Angegebene Zeiträume (z. B. Einrichtung, Feedback- und Betreuungsphasen) sind Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Termin als „fix" oder „verbindlich" vereinbart wurde. § 4 Abs 2 bleibt unberührt.
§ 8a Trainings und Einzelsessions
(1) Trainings und Einzelsessions (z. B. Telefontraining) werden per Angebot angeboten. Das Angebot wird durch Zahlung und schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) innerhalb der im Angebot genannten Frist angenommen; erst damit wird die Buchung verbindlich. Die Rechnung wird nach Zahlungseingang ausgestellt. Erfolgt keine Annahme, kommt kein Vertrag zustande; dem Auftraggeber entstehen keine Kosten.
(2) Der Termin wird nach Zahlungseingang gemeinsam vereinbart.
(3) Ein vereinbarter Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenlos verschoben werden (per E-Mail oder telefonisch). Bei späterer Absage, bei einem Verschiebungswunsch innerhalb von 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen gilt die Leistung als erbracht; eine Rückerstattung oder ein Ersatztermin besteht nicht.
(4) Verspätet sich der Auftraggeber, verkürzt sich die Session entsprechend; der Preis bleibt unverändert.
(5) Da sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten (§ 1 Abs 2), besteht kein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) oder nach § 3 KSchG.
(6) Garantien für Trainings gelten nur, soweit sie in der Rechnung oder im Angebot ausdrücklich angeführt sind.
§ 9 Support und Change Requests
(1) Im vereinbarten Leistungsumfang enthaltener Support umfasst die Behebung von Fehlern und die im Angebot beschriebene Betreuung.
(2) Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung vergütet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Durchführung über den zu erwartenden Mehraufwand.
§ 10 Garantien
(1) 90-Tage-Zufriedenheitsgarantie: Der Auftragnehmer bessert innerhalb von 90 Tagen ab Übergabe kostenlos nach, bis das vereinbarte Ergebnis des Setups steht – auch über die vereinbarte Betreuungsphase hinaus.
(2) 9-Tage-Geld-zurück-Garantie: Ist der Auftraggeber innerhalb von neun Tagen ab Beginn der Leistungserbringung nicht zufrieden, erhält er die geleistete Setup-Pauschale zurück. Bereits angefallene, vom Auftraggeber zu tragende Drittkosten (z. B. Lizenzen) sind ausgenommen.
(3) Weitergehende Garantien bestehen nur, soweit ausdrücklich in Textform vereinbart.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert des betreffenden Auftrags begrenzt, soweit nicht Abs 1 greift.
(4) Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Datenverlust, soweit dieser bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wäre. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 13 Nutzungsrechte und Konzept-/Ideenschutz
(1) Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Skripte, Leitfäden, Vorlagen, CRM-Konfiguration) ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke. Die Einräumung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung (siehe AZB).
(2) An seinen Methoden, Konzepten, Vorlagen und Arbeitsweisen behält der Auftragnehmer alle Rechte und darf diese auch für andere Auftraggeber verwenden.
(3) Konzept-/Ideenschutz: Konzepte, Strategien und Lösungsvorschläge, die der Auftragnehmer im Rahmen von Gesprächen, Angeboten oder Präsentationen offenlegt, bleiben sein geistiges Eigentum. Eine Nutzung oder Umsetzung dieser Konzepte ohne Beauftragung des Auftragnehmers ist nicht gestattet.
§ 14 Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art 28 DSGVO. Bei Nutzung von Close erfolgt eine Verarbeitung auf Servern in den USA, abgesichert durch Standardvertragsklauseln; Einzelheiten regelt der AVV.
§ 15 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 16 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger Zustimmung (Textform genügt) als Referenz nennen oder dessen Logo zu diesem Zweck verwenden.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Leistungen (Setup) enden mit vollständiger Erbringung.
(2) Eine vereinbarte laufende Betreuung ist ein Dauerschuldverhältnis und, sofern nicht anders vereinbart, monatlich kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt.
(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.